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   BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 22/86   

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BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 22/86 (https://dejure.org/1987,19990)
BSG, Entscheidung vom 02.06.1987 - 6 RKa 22/86 (https://dejure.org/1987,19990)
BSG, Entscheidung vom 02. Juni 1987 - 6 RKa 22/86 (https://dejure.org/1987,19990)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.05.1968 - VII ZR 2/66

    Lupinenweg - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Direktkondiktion

    Auszug aus BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 22/86
    und dem Empfänger zuläßt, zwischen denen keine Rechtsbeziehungen bestehen; durch den Zuwendungsakt des Dritten bleibt hier die Einheitlichkeit des Bereicherungsvorganges zwischen dem (anweisenden) Schuldner und dem Empfänger (Gläubiger) gewahrt (RG 130, 310; BGHZ 50, 227).
  • BSG, 21.11.1986 - 6 RKa 5/86

    Erstattung der Gesamtvergütung - Einzelleistung - Erstattungsanspruch -

    Auszug aus BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 22/86
    Der allgemeine Rechtsgedanke des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs gilt auch im öffentlichen Recht (vgl BSG Urteil vom 21. November 1986 6 RKa 5/86 mwN).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 15/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Richtgrößenregress - Reduzierung der

    Eine entsprechende bundesmantelvertragliche Regelung findet sich heute in § 53 BMV-Ä. Dabei kann sich die KÄV vor dem Hintergrund der getrennten Rechtskreise gegenüber den Krankenkassen nicht mit der Begründung auf den Wegfall der Bereicherung berufen, dass sie die Gesamtvergütung bereits an die Vertragsärzte verteilt habe und dass ein Regress gegenüber einzelnen Ärzten nicht durchsetzbar sei (BSGE 69, 158, 160 = SozR 3-1300 § 113 Nr. 1 S 2 f; BSGE 61, 19, 22 f = SozR 2200 § 368f Nr. 11 S 31 f; BSG Urteil vom 2.6.1987 - 6 RKa 22/86 = ArztR 1989, 174) .
  • BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 66/95

    Erstattung der Vergütung nicht ordnungsgemäßer Leistungen eines Zahnarztes,

    Die Bezahlung tatsächlich nicht verauslagter Materialkosten steht, wie das BSG entschieden hat, in rechtlicher Hinsicht der Vergütung tatsächlich nicht erbrachter Leistungen gleich (Urteil des 14a-Senats vom 13. Januar 1993 - BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 3; vgl auch Senatsurteil vom 2. Juni 1987 - 6 RKa 22/86 - in USK 87200).
  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 7/94

    Anspruch auf Erstattung von Vergütungen für nicht abrechnungsfähige Leistungen

    In zwei Urteilen vom 21. November 1986 (BSGE 61, 19 = SozR 2200 § 368f Nr. 11) und vom 2. Juni 1987 (6 RKa 22/86 - MedR 1988, 113) ist allerdings entschieden worden, daß der Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs der Krankenkasse (KK) dann kein Verfahren der KZÄV gegen den Vertragszahnarzt vorauszugehen brauche, wenn Vergütungen zurückgefordert werden, die für tatsächlich nicht erbrachte Leistungen gezahlt worden sind.
  • BSG, 20.07.1988 - 6 RKa 36/87

    Zahnprothese - Mangelhaftigkeit - Schadensfeststellung - Prüfungseinrichtung

    Insbesondere kann sie sich nicht auf die Entscheidungen des Senats vom 21. November 1986 - 6 RKa 5/86 - (BSGE 61, 19 = SozR 2200 § 368f Nr. 11) und vom 2. Juni 1987 - 6 RKa 22/86 - berufen.
  • BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 64/95

    Persönliche Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit bei einem freipraktizierenden

    Die Bezahlung tatsächlich nicht verauslagter Materialkosten steht, wie das BSG entschieden hat, in rechtlicher Hinsicht der Vergütung tatsächlich nicht erbrachter Leistungen gleich (Urteil des 14a-Senats vom 13. Januar 1993 - BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 3; vgl auch Senatsurteil vom 2. Juni 1987 - 6 RKa 22/86 - in USK 87200).
  • BSG, 15.12.1987 - 6 RKa 5/87
    Ihre Einstandspflicht gegenüber Forderungen der AOK-W. - F. habe das BSG im Verfahren 6 RKa 22/86 anerkannt, weshalb sich bereits aus diesem Verfahren die Berechtigung zum Einbehalt des dort streitigen Betrages ergebe.
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